Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Änderungen in der Anlage 30 (Sonderregelungen für Medienhaus)

Die Regional-KODA hat die Übernahme des Gehalts- und Honorartarifvertrags Tageszeitungen 2022 vom 22. Februar 2022, der Redakteure und Volontäre betrifft, beschlossen. Mit Blick auf die sonstigen Mitarbeiter im Sinne des § 4 Anlage 30 KAVO wurde aus dem Tarifabschluss für die Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2022 zunächst nur die Coronaprämie übernommen (Beschluss im Wortlaut).

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