Die Regional-KODA hat die Übernahme des Gehalts- und Honorartarifvertrags Tageszeitungen 2022 vom 22. Februar 2022, der Redakteure und Volontäre betrifft, beschlossen. Mit Blick auf die sonstigen Mitarbeiter im Sinne des § 4 Anlage 30 KAVO wurde aus dem Tarifabschluss für die Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2022 zunächst nur die Coronaprämie übernommen (Beschluss im Wortlaut).
Die (Erz-)Bistümer veröffentlichen ihre Kirchlichen Amtsblätter / Anzeiger inzwischen überwiegend auch im Internet. Allein für das Bistums Aachen liegt der Anzeiger derzeit nicht online vor.
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