Die Beschlüsse der Regional-KODA NW

Altersteilzeit und Einstufung von PiA-Absolventinnen

Die Altersteilzeitregelungen wurden bis Ende 2026 verlängert und Ausbildung nach der PiA-Ordnung bezüglich des Umfangs des Erwerbs einschlägiger Berufserfahrung dem Berufspraktikum im Erziehungsdienst gleichgestellt. Beschluss im Wortlaut

Die geltenden Regelungen zur Altersteilzeit in der Anlage 22 a KAVO werden bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Damit besteht für viele Mitarbeitende eine Planungssicherheit, während die kirchlichen Arbeitgeber ein Instrument zu sozialverträglichen Personalveränderungen erhalten.

Die Ausbildung gemäß der PiA-Ordnung führt in gleicher Weise wie bereits das Anerkennungsjahr im Erziehungsdienst zum Erwerb einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von einem Jahr. PiA-Absolventinnen werden somit bei Anstellung im Erziehungsdienst unmittelbar in die Erfahrungsstufe 2 eingestuft und nicht mehr wie bisher in die Stufe 1.

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