Die Altersteilzeitregelungen wurden bis Ende 2026 verlängert und Ausbildung nach der PiA-Ordnung bezüglich des Umfangs des Erwerbs einschlägiger Berufserfahrung dem Berufspraktikum im Erziehungsdienst gleichgestellt. Beschluss im Wortlaut
Die geltenden Regelungen zur Altersteilzeit in der Anlage 22 a KAVO werden bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Damit besteht für viele Mitarbeitende eine Planungssicherheit, während die kirchlichen Arbeitgeber ein Instrument zu sozialverträglichen Personalveränderungen erhalten.
Die Ausbildung gemäß der PiA-Ordnung führt in gleicher Weise wie bereits das Anerkennungsjahr im Erziehungsdienst zum Erwerb einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von einem Jahr. PiA-Absolventinnen werden somit bei Anstellung im Erziehungsdienst unmittelbar in die Erfahrungsstufe 2 eingestuft und nicht mehr wie bisher in die Stufe 1.