Beschluss der Zentral-KODA vom 6. November 2008 gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Zentral-KODA-Ordnung
In die Arbeitsvertragsformulare ist folgender Passus aufzunehmen:
»Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.«
In die Arbeitsvertragsformulare ist folgender Passus aufzunehmen:
»Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.«