Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts

für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn

Über uns

Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen ist die paritätisch besetzte Tarifkommission für die Region der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn. Die Abkürzung „KODA“ steht für: Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts. Die Mitarbeitervertreter und Dienstgebervertreter in der Kommission handeln gemeinsam die Regelungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) aus. Die KAVO liegt den Arbeitsverträgen der Mitarbeitenden bei den Rechtsträgern in den nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümern zugrunde und enthält etwa Regelungen zum Entgelt, zur Arbeitszeit, zum Urlaub und anderen tarifrechtlichen Bereichen.

Warum es eine eigene kirchliche Tarifkommission gibt

Alle in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen tragen durch ihre Arbeit ohne Rücksicht auf die arbeitsrechtliche Stellung gemeinsam dazu bei, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann. Sie bilden eine Dienstgemeinschaft. Der kirchliche Dienst ist also vom Gedanken der Dienstgemeinschaft geprägt. Das Tarifvertragssystem, zu dem die Arbeitskampfmittel Streik und Aussperrung gehören, passt zum Gedanken der Dienstgemeinschaft nicht. Die Kirchen haben gemäß dem Grundgesetz das Recht, ein eigenes Arbeitsrechtregelungssystem an die Stelle des Tarifvertragssystems zu setzen. Hiervon haben die deutschen Diözesanbischöfe Gebrauch gemacht und ein für die Kirche passendes konsensorientiertes Arbeitsrechtsregelungssystem geschaffen. Dies ist der sog. Dritte Weg.

Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ regelt dieses Arbeitsrechtsregelungssystem, das die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen sichert. In Artikel 7 der Grundordnung heißt es: „Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse kommen zustande durch Beschlüsse von arbeitsrechtlichen Kommissionen, die mit Vertretern der Dienstgeber und Vertretern der Mitarbeiter paritätisch besetzt sind.“ Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen ist eine solche Kommission. Daneben gibt es weitere Kommissionen für die (Erz-)Bistümer und die Arbeitsrechtliche Kommission, die für das Arbeitsrecht der Caritas zuständig ist.

Welche Aufgabe wir haben

Aufgabe der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen ist die Beratung und die Beschlussfassung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dies bedeutet konkret, dass die Regional-KODA die Regelungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) beschließt. Daneben beschließt sie die Regelungen der Berufsausbildungsordnung und der Ordnungen für Praktikantinnen und Praktikanten.

Für wen wir zuständig sind

Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen ist insbesondere zuständig für die Arbeitsverhältnisse der (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen, der ihnen zugehörigen Kirchengemeinden und der Verbände von Kirchengemeinden sowie deren rechtlich unselbständiger Einrichtungen.

Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen ist auch zuständig für die Arbeitsverhältnisse der sonstigen dem Diözesanbischof unterstellten öffentlichen juristischen Personen des kanonischen Rechts sowie der sonstigen kirchlichen Rechtsträger, unbeschadet ihrer Rechtsform, die der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen.

Schließlich ist die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen auch zuständig für die Arbeitsverhältnisse der sonstigen kirchlichen Rechtsträger, unbeschadet ihrer Rechtsform, wenn diese die Anwendung der Grundordnung erklärt und sich damit dem Arbeitsrechtsregelungsverfahren der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen angeschlossen haben.

Wie wir arbeiten

Die Regional-KODA besteht aus zwei Seiten: der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite.

Der Mitarbeiterseite gehören 15 gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterschaft an - jeweils drei aus jedem (Erz-)Bistum. Zusätzlich können die Gewerkschaften Personen in die Mitarbeiterseite der Regional-KODA entsenden. Die Mitarbeiterseite wird von einem Mitglied koordiniert (Sprecher).

Die Dienstgeberseite besteht zunächst aus 15 Personen. Der jeweilige Generalvikar aus den fünf (Erz-)Bistümern beruft drei Dienstgebervertreter. Falls die Gewerkschaften zusätzliche Personen in die Mitarbeiterseite entsenden, wird die Zahl der Mitglieder der Dienstgeberseite entsprechend aufgestockt, um die Parität in der Kommission zu gewährleisten. Die Dienstgeberseite wird von einem Mitglied koordiniert (Sprecher). Die Amtsperiode der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen beträgt fünf Jahre.

Alle Mitglieder der Regional-KODA treffen sich regelmäßig zu vier Sitzungen im Jahr, um gemeinsam zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden der Kommission und seinem Stellvertreter geleitet. In einer Hälfte der Amtsperiode stellt die Mitarbeiterseite den Vorsitzenden der Kommission und die Dienstgeberseite den Stellvertreter. In der anderen Hälfte ist es umgekehrt.

Die vier Sitzungen der Kommission im Jahr werden in sog. Klausuren vorbereitet. Dabei treffen sich Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite an einem Ort. Beide Seiten tagen parallel, d.h. jede Seite berät intern. Zwischendurch besteht aber die Möglichkeit zum Austausch.

Die Sacharbeit zwischen den Kommissionssitzungen findet in diversen Sachausschüssen statt, die die Kommission einrichtet und die ebenfalls paritätisch besetzt werden. Die Ausschüsse befassen sich ausführlich mit den Anliegen von Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite und versuchen, die nicht immer, aber oft gegensätzlichen Vorstellungen beider Seiten zu einem Konsens zu bringen.

Beide Seiten treffen sich auch unabhängig von den Klausuren zur internen Abstimmung.

Jeder Seite steht ein juristischer Berater/Geschäftsführer zur Verfügung.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.