Entsendeordnung für die Vertreter der Gewerkschaften

Die Kommission ist paritätisch besetzt mit je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden. Letztere werden in einer Urwahl von den ca. 60.000 Wahlberechtigen gewählt – drei je (Erz-)Diözese. Seit Dezember 2016 haben die Gewerkschafte zwei Plätze auf der Mitarbeiterseite.

Die Entsendeordnung für die Vertreter der Gewerkschaften als pdf-Datei zum Download.