KODA-Wahlordnung Nordrhein-Westfalen

Bis zur Amtsperiode 2021-2026 wurden die Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite in jeder der fünf (Erz-)Diözesen in NRW  per Urwahl  gewählt. Mit Wirkung zum 1.1.2025 tritt – zunächst befristet für die Amtsperiode von 2027 bis 2031 – eine neue Wahlordnung in Kraft, die einen Systemwechsel vornimmt. Danach werden die Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite in  diözesanen Wahlversammlungen durch Delegierte gewählt, die von den Mitarbeitervertretungen entsandt werden.

Die erforderlichen Wahlhandlungen in den einzelnen (Erz-)Diözesen - einschließlich der Festlegung des Tages der Wahlversammlung - werden durch jeweils einen diözesanen Wahlvorstand organisiert und verantwortet. Die Wahlvorstände bestehen aus mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dieses Amt als Ehrenamt während ihres Dienstes ausüben.

Die Wahlordnung in der Fassung bis zum 31.12.2024 als pdf-Datei zum Download.

Die Wahlordnung in der Fassung ab dem 01.01.2025 als pdf-Datei zum Download.