KODA-Ordnung Nordrhein-Westfalen

Die katholische Kirche hat das verfassungsrechtlich anerkannte Recht, die Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst als ihre Angelegenheit selbständig zu ordnen. In der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse haben die Bischöfe in Deutschland festgelegt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu beteiligen sind. Dies geschieht in Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts und in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritsverbandes.

Für die Regional-KODA der fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen haben die Bischöfe die KODA-Ordnung Nordrhein-Westfalen erlassen.

Die KODA-Ordnung als pdf-Datei zum Download.

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.