Umfassende Neuregelung der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/-in („PiA“)

Dienstgeber-Schnellbrief zur Sitzung der Regional-KODA am 8. Mai 2019

Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben mit Wirkung zum 1. März 2018 die Schüler/-innen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum/zur Erzieher/-in nach landesrechtlichen Regelungen in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD, Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege) aufgenommen und damit eine deutliche Aufwertung dieser Ausbildungsvariante vorgenommen.

Damit schuf der öffentliche Dienst erstmalig tarifvertragliche Regelungen für „PiA“. Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit Wirkung zum 1. August 2013 Regelungen für „PiA“ in der Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten beschlossen.

Mit Beschluss vom 8. Mai 2019 hat die Regional-KODA eine eigenständige kirchliche Ordnung für die kirchlichen PiA-Ausbildungsverhältnisse geschaffen, die sich inhaltlich eng an den PiA-Regelungen im TVAöD orientiert. Dies gilt insbesondere für die monatlichen Entgelte. Die neue PiA-Ordnung tritt zum Beginn des KiTa-Jahres 2019/2020, also am 1. August 2019, in Kraft.

Die bisherigen PiA-Regelungen in der Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten entfallen mit Ablauf des 31. Juli 2019. Für die derzeit laufenden PiA-Ausbildungsfälle gilt ab 1. August 2019 die neue PiA-Ordnung. Dies wird dadurch erreicht, dass die Ordnung für Praktikantinnen und Praktikanten, auf die die laufenden PiA-Ausbildungsverhältnisse Bezug nehmen, eine Übergangsregelung erhält, wonach die neue PiA-Ordnung auch auf die laufenden Ausbildungsverhältnisse Anwendung findet.

Die neue PiA-Ordnung sieht eine Versicherungspflicht bei der KZVK vor. Dies bedeutet, dass ab dem 1. August 2019 alle PiA-Ausbildungsverhältnisse – die schon jetzt laufenden und die neuen – der Versicherungspflicht bei der KZVK unterliegen. Die schon jetzt laufenden PiA-Ausbildungsverhältnisse sind nicht rückwirkend versicherungspflichtig, sondern erst ab dem 1. August 2019.

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe und der Veröffentlichung in den kirchlichen Amtsblättern. Die (Erz-)Bistümer werden in der Zwischenzeit ein neues Vertragsmuster für die PiA-Ausbildungsverhältnisse erarbeiten und den Trägern der Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen.

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