Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltordnung hat die Regional-KODA im Oktober 2018 beschlossen, wie für den übrigen KAVO-Bereich auch die Weihnachtszuwendung der KAVO-Mitarbeiter bei den weltkirchlichen Hilfswerken (§ 60p Abs. 4 KAVO) anzupassen, d.h. „einzufrieren“ und abzusenken. Dies erfolgt mit Rückwirkung zum 1. August 2018.