Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 24. Mai 2023 in Aachen getagt und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse stehen wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe bzw. den Diözesanadministrator sowie redaktioneller Änderungen.
Inhaltliche Übernahme des Tarifvertrags Inflationsausgleich
Die Regional-KODA hat gestern den im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarten Tarifvertrag Inflationsausgleich inhaltsgleich in die KAVO und die vier „Ausbildungsordnungen“ (Berufsausbildungsordnung, Ordnung für Praktikumsverhältnisse, PiA-Ordnung und Studierendenordnung) übernommen. Dies bedeutet eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro (KAVO, Vollzeitbeschäftigte, bei Teilzeitbeschäftigten anteilig) bzw. 620 Euro für die Personen, auf deren Ausbildungsverhältnis eine der genannten „Ausbildungsordnungen“ Anwendung findet. Darüber hinaus erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (KAVO) in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (Vollzeitbeschäftigte, bei Teilzeitbeschäftigten anteilig) und Personen, auf deren Ausbildungsverhältnis eine der genannten „Ausbildungsordnungen“ Anwendung findet, monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 110 Euro.
Es handelt sich bei diesen Zahlungen um einen Zuschuss des Dienstgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Zahlungen erfolgen steuer- und beitragsfrei.
Aus abrechnungstechnischen Gründen ist mit einer Auszahlung nicht vor Juli 2023 zu rechnen (mit Rückwirkung zu Juni).
Personalia
Als neues Mitglied der Regional-KODA als Dienstgebervertreter für das Bistum Aachen wurde Herr Andreas Dahlmanns begrüßt. Er leitet im Bischöflichen Generalvikariat Aachen die Abteilung Personalmanagement. In der Regional-KODA folgt er Herrn Karl Kampermann nach.